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Dipl.-Ing.(FH)
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Ingenieur
[inschenjör; frz., zu Ingenium], geschützte
Berufsbezeichnung für wissenschaftliche oder auf wissenschaftlicher
Grundlage ausgebildete Fachleute, die das Studium einer technischen oder
naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer inländischen wissenschaftlichen
Hochschule oder Fachhochschule abgeschlossen haben oder kraft Ingenieurgesetzes
zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Bis in das 18.
Jh. war Ingenieur vor allen die Bezeichnung für den Kriegsbaumeister.
Die zivile Bedeutung des Wortes bildete sich im Laufe der Industrialisierung
als Sammelbezeichnung für die höheren technischen Berufe verschiedener
Fachrichtungen heraus. Ingenieure haben allgemein die Aufgabe technische
Werke zu planen und zu konstruieren sowie die Ausführung des Geplanten
leitend anzuordnen und zu überwachen. Die Ausbildung zum Ingenieur
erfolgt duch ein theoretisch-wissenschaftlich orientiertes Studium an einer
Technischen Hochschule (TH), Universität (TU), Gesamthochschule oder
durch ein anwendungsorientiertes Studium an einer Fachhochschule (FH) oder
einer Berufsakademie (BA); alle Studiengänge schließen mit dem
akademischen Grad "Diplom-Ingenieur" ab (zum Teil mit einem die Hochschulart
kennzeichnenden Zusatz, wie z.B. Dipl.-Ing.(FH) oder Dipl.-Ing.(Univ.)).
Studienvoraussetzung ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife oder
die Fachhochschulreife und ein abgeschlossenes Praktikum. Das Grundstudium
mit mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagenfächern
schließt mit der Diplomvorprüfung ab. Für das Hauptstudium
werden die traditionellen Ingenieurwissenschaften mit jeweiligen Schwerpunkten
gewählt und schließt mit der Diplomprüfung und einer Diplomarbeit
ab. Aufgabenfelder der Ingenieure finden sich hauptsächlich in der
Industrie, in Behörden und in freien Berufen. Wichtige Tätigkeitsbereiche
sind Forschung, Entwicklung, Planung, Konstruktion, Fertigung, Betrieb,
Montage, Inbetriebnahme, Vertrieb, Beratung, Prüfung, Verwaltung,
Sicherheit, Patent- und Normenwesen.
Studium
der Holztechnik an der Fachhochschule (FH) Rosenheim. Ziel:
Durch praxisorientierte Lehre eine auf der Grundlage wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden beruhende Ausbildung zu vermitteln, die zu einer
selbstständigen Berufstätigkeit als Holzingenieur befähigt.
Zugangsvoraussetzung Abschluß der Fachoberschule oder Abitur. Studiendauer
8 Semester. 2 Semester Grundstudium technisch-naturwissenschaftlicher Grundlagenfächer,
anschließend Vorprüfung. Im 3. Semester praktische Ausbildung
in Betrieben. Kann bei Nachweis einer einschlägigen Lehre vor Beginn
des Studiums erlassen werden. 4. und 5. Semester dienen der Vermittlung
betriebstechnischen Wissens aus den Bereichen Fertigungstechnik, Möbelbau,
Holzarten, Holzbearbeitungsmaschinen, Vorrichtungsbau, Energietechnik,
Meß-, Steuerungs-, Regeltechnik, Datenverarbeitung, Betriebsorganisation,
Betriebswirtschaft u.a. Das 6. Semester dient wieder einem Betriebspraktikum
mit nunmehr anspruchsvoller Tätigkeit in Holzbetrieben. Im 7. und
8. Semester steht eine große Skala von Wahlpflichtfächern bereit.
Ein Planungssemester dient der Zusammenführung der erworbenen Kenntnisse.
Zusätzlich ist eine Diplomarbeit anzufertigen, oft in Zusammenarbeit
mit einem Holzbetrieb. Abschluß: Dipl.-Ing.(FH) (Timber Technology
Engineer). Berufsaufgaben: Konstruktion und Entwicklung, Arbeitsvorbereitung,
Kalkulation und Kostenrechnung, Produktions- und Betriebsleitung, Planung
und Beratung, Sicherheitsüberwachung, Materialprüfung und Qualitätssicherung,
Lehre und Forschung, Publizistik, u.a. Berufsmöglichkeiten in der
holzbe und -verarbeitenden Industie, der Zuliefer- und Maschinenindustrie,
bei Behörden, Prüfämtern, Schulen und Verbänden sowie
als Freiberufler in Beratung, Planung u.a. Fachhochschule Rosenheim, Marienberger
Straße 26, 83024 Rosenheim. Ausbildung in der Holzwirtschaft, Abschnitt
d. Lit: Blätter zur Berufskunde - Diplom-Ingenieur / Diplom-Ingenieurin
Fachrichtung Holztechnik. Bundesanstalt für Arbeit 1985.
Fachhochschule
Rosenheim gegründet 1925 durch H. Laue und E.Schlegel als
"Holztechnikum", eine private Holzfachschule. Zunächst Technikerausbildung
in drei Semestern. Gekürzte Fachkurse wurden bald ausgegliedert, eine
eigene Fachschule, das heutige Lehrinstitut der Holzwirtschaft entstand.
1943 Verstaatlichung des Holztechnikums, Einführung eines fünfsemestrigen
Ingenieurstudiums, jedoch unter Beibehaltung der Technikerausbildung. Die
Ingenieurschule (zunächst noch Staatsschule genannt) erlebte unter
Direktor Kraft (Amtszeit 1955-64) einen großen Aufschwung. Eine viersemestrige
Ausbildung zum "Technischen Holzkaufmann" wurde aufgenommen. 1971 wurden
in Bayern die Fachhochschulen gegründet. Die Fachhochschule Rosenheim
erhielt drei Fachbereiche. Holztechnik, Kunststofftechnik (aus einem bereits
bestehenden Schwerpunkt der Ingenieurschule hervorgegangen) und Betriebswirtschaft
(als Nachfolger der kaufmännischen Ausbildung). Gleichzeitig wurde
die Staatliche Technikerschule (Ausbildung in der Holzwirtschaft, Abschnitt
c; Technischer Holzkaufmann) selbstständig. Alle Schulen hatten kurz
zuvor bereits ein neues Gebäude bezogen, das neben den schon in den
fünfziger Jahren errichteten Übungs- und Versuchsanlagen gelegen
war. Weitere Fachrichtungen entstanden im Lauf der Jahre: Innenarchitektur
(1973), Wirtschaftsingenieurwesen (1974), Produktionstechnik (1983), Informationstechnik
(1986). 1986 gab es 3300 Studenten, davon 1100 im Fachbereich Holztechnik.
Erst 1987 wurden Erweiterungsprojekte in Betrieb genommen, die die Studienkapazität
von 800 (der ganzen Fachhochschule) etwas erweiterten. Der 1983 in Holztechnik
eingeführte Numerus Clausus mit ca. 280 Zulassungen pro Jahr konnte
auch 1987 noch nicht aufgehoben werden. Ein weiterer Neubau soll Entlastung
bringen.
Ausbildung
in der Holzwirtschaft ist entsprechend der üblichen Ausbildung
strukturiert, zum einen die praktisch orientierte betriebliche Ausbildung
(Lehre als duales System) und in die weiterqualifizierenden Ausbildungs-
und Studiengänge. Fachhochschulen und Berufsakademien: Die Fachhochschule
Rosenheim bietet ein achtsemestriges Studium für Holztechnik an. Daneben
gibt es den Schwerpunkt Holzwirtschaft innerhalb der Fachrichtung Betriebswirtschaft.
An der Fachhochschule Hildesheim wird ein Studiengang Holztechnik geführt,
der sich an den ihn tragenden Fachrichtungen Bauingenieurwesen und Architektur
orientiert. Zugangsvoraussetzung ist der Abschluß einer Fachoberschule
(12. Klasse) oder das Abitur. Je nach Vorbildung ist eine praktische Tätigkeit
zusätzlich nachzuweisen. In Rosenheim sind zwei, in Hildesheim ist
ein praktisches Semester in das Studium integriert. Studiendauer insgesamt
ca. 8 Semester. Abschluß als Diplom-Ingenieur (FH) oder Diplom-Betriebswirt
(FH). Eine besondere Form der Ausbildung auf der Ebene der Fachhochschulen
besteht in Baden-Württemberg mit den Berufsakademien. An der Berufsakademie
Mosbach werden in dreijähriger Ausbildung Diplom-Ingenieure (BA) für
Holztechnik und Diplom-Betriebswirte (BA) für den Holzhandel ausgebildet,
wobei die Besonderheit ist, daß sechs Semester von jeweils 12 Wochen
Schulische Ausbildung in eine dreijährige praktische Ausbildung in
einem Betrieb eingebettet sind. In Österreich gibt es Höhere
Technische Lehranstalten (HTL) in Mödling und Kuchl, die eine Ingenieurausbildung
in eine allgemeinbildende Schullaufbahn integriert haben. Die Berufsentscheidung
muß hier nach der mittleren Reife erfolgen. An der Schweizerischen
Holzfachschule Biel wird eine Ingenieurausbildung angeboten, die vorrangig
für Berufspraktiker vorgesehen ist. Seit der Wiedervereinigung müssen
natürlich auch die Ausbildungsstätten in Dresden und Eberswalde
an dieser Stelle genannt werden.
EUR
INGs werden in das FEANI-Register eingetragen, das im Generalsekretariat
in Brüssel geführt wird. Seit Anfang 1999 sind mehr als 24.000
Europa-Ingenieure im Register verzeichnet . Der “Leitfaden zum FEANI-Register”
gibt Einzelheiten über den Zweck und die Führung des Registers.
Die Europäische Kommission hat in einer Stellungnahme an das Europaparlament
das FEANI-Register und die EUR ING-Bezeichnung als ein wichtiges Instrument
für die Anerkennung von nationalen Diplomen innerhalb der Mitgliedsstaaten
anerkannt. Die Strukturen der Ausbildungs- und Berufssysteme sind in Europa
sehr unterschiedlich. Die Qualität wird von FEANI nach der potentiellen
Kompetenz des Ingenieurs, der daraus hervorgeht, beurteilt. Die Ingenieurqualifikation
setzt eine anerkannte Ingenieurausbildung nach einer angemessenen Schulbildung
voraus. Die volle berufliche Kompetenz wird jedoch erst nach einer einschlägigen
Berufserfahrung erreicht. Jeder im FEANI-Register eingetragene Ingenieur
verfügt über solide technische Kenntnisse auf der Basis von Mathematik,
Physik und Informatik gemäss seines oder ihres Fachbereichs sowie
eine ausreichende Berufserfahrung.
Die EUR ING-Bezeichnung
ist als Kompetenzgarantie für professionelle Ingenieure gedacht, um
a) die Mobilität von
Ingenieuren innerhalb und ausserhalb der geographischen Region der FEANI-Mitgliedsländer
zu unterstützen
b) Informationen über
die Qualifikationen der Europa-Ingenieure zur Vorlage beim Arbeitgeber
zu bestätigen
c) die kontinuierliche Verbesserung
der Qualität der Ingenieurausbildung durch Festlegung und Überwachung
von Standards zu fördern.
Der
deutsche Titel Diplom-Ingenieur (FH) im Verhältnis zu den internationalen
Abschlussgraden Bachelor und Master von Hans-Reiner Ludwig, Fachhochschule
Frankfurt am Main – University of Applied Sciences, Fachbereich
Maschinenbau, Nibelungenplatz 1, D-60318 Frankfurt am Main, Deutschland.
Der Beitrag
gibt zunächst einen Überblick über Motivation, Gründe und Randbedingungen
der aktuellen Studienreform in den Ingenieurwissenschaften in Deutschland.
Sicherheitsingenieure
beraten Arbeitgeber und alle für die Arbeitssicherheit
zuständigen bzw. verantwortlichen Führungskräfte beim
Arbeitsschutz sowie bei der Unfallverhütung und der
menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Die generellen Aufgaben/Tätigkeiten der "Fachkräfte für
Arbeitssicherheit" sind in dem § 6 ASiG (Gesetz über
Betriebsärzte/Betriebsärztinnen,
Sicherheitsingenieure/Sicherheitsingenieurinnen und andere
Fachkräfte für Arbeitssicherheit) vom 12.12.1973 festgelegt.
Sicherheitsingenieure und -ingenieurinnen erarbeiten für Betriebe
und Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Verkehr und Handel, aber auch
für die Verwaltung Konzepte und Strategien, durch die
Störfälle, beispielsweise im Produktionsprozess, verhindert
werden können. Dafür analysieren und beurteilen sie
mögliche oder tatsächliche Risiken anhand von
Sicherheitsnormen und empfehlen, veranlassen und realisieren
entsprechende Gegenmaßnahmen.
Darüber hinaus untersuchen sie bauliche Anlagen und ihre
Einrichtungen im Hinblick darauf, wie die Entstehung und Ausbreitung
von Bränden verhindert werden können. Während ihrer
Arbeit müssen sie die betrieblichen Arbeitsplätze häufig
kritisch untersuchen und gegebenenfalls verändern sowie die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend schulen. Bei der
Entwicklung und Konstruktion von Geräten und Anlagen achten sie
darauf, dass diese bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch
Menschen und Sachgüter nicht gefährden oder schädigen.
Laut Arbeitssicherheitsgesetz muss ein Sicherheitsingenieur
„(...) berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu
führen und über die zur Erfüllung der ihm
übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische
Fachkunde verfügen“. (§7 Abs. 1 ASiG). Beide Kriterien
(die Berufsbezeichnung Ingenieur und die sicherheitstechnische
Fachkunde) müssen also erfüllt sein, um sich
Sicherheitsingenieur nennen zu dürfen. Für die notwendige
sicherheitstechnische Fachkunde ist eine spezielle Ausbildung
erforderlich, die bei einem staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen
Ausbildungsträger absolviert werden kann. Eine jahrelange
Berufserfahrung in einer eventuell vergleichbaren Tätigkeit reicht
nicht aus.
Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist in Deutschland geschützt, das
heißt, die Berechtigung, den Titel Sicherheitsingenieur zu
führen unterliegt strengen Anforderungen. Praktisch kann heute nur
noch derjenige Sicherheitsingenieur werden, dem eine technische
Hochschule/Universität, eine Gesamthochschule, eine Fachhochschule
oder eine Berufsakademie auf Grund einer Hochschul-prüfung einen
Diplom-, Bachelor-, Master- oder Magistergrad verliehen hat.
Diplom-Physiker oder Diplom-Chemiker können sich daher nicht
Sicherheitsingenieur nennen.
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